Sie benötigen für die logopädische Therapie eine ärztliche Verordnung. Das Ausstellungsdatum der Verordnung darf bei Behandlungsbeginn nicht länger als 14 Tage zurückliegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Therapien.
Ab dem 18. Lebensjahr wird ein Eigenanteil plus 10 € Rezeptgebühr erhoben.
Kinder sind von Zuzahlung befreit, ebenso erwachsene Versicherte mit Befreiungsnachweis.
Privatversicherte benötigen von ihrem Arzt ebenfalls eine Verordnung. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvorschlag für die Abklärung der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse.
Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Kontakt: Praxis für Logopädie - Claudia Besold und Christa Meuren